was ist zu tun im Todesfall?

Es gibt natürlich einiges, das Sie als Angehörige für die Abwicklung des Sterbefalles brauchen, aber Am Besten, Sie rufen einfach bei uns an, wir unterstützen Sie gerne von Beginn an.
Für das Erstgespräch benötigen wir aber nur Sie – alles andere kann nachgereicht werden!

DOKUMENTE

Gerne besorgen wir in Ihrem Namen die Sterbeurkunden. Dafür benötigen wir folgende Dokumente des Verstorbenen:
  • die Geburtsurkunde
  • den Staatsbürgerschaftsnachweis
  • die Heiratsurkunde bzw. das Scheidungsdekret
  • für nichtösterreichische Staatsbürger: den Reisepass
  • für Akademiker: die Verleihungs­urkunde der Universität
  • bei Vorliegen einer Bestattungs­kostenversicherung: die Polizze

TRAUERDRUCK

Für Parten, Todesanzeige in der Zeitung, Trauerbilder, Kondolenzbuch etc. benötigen wir ein Bild des Verstorbenen, entweder digital oder als gedrucktes Foto. Lassen Sie sich dabei bitte nicht von unpassenden Hintergründen oder anderen Personen, die auf dem Foto sind, abschrecken. Auch die Qualität der Fotografie ist heute kein so großes Thema mehr. Mit modernen Computerprogrammen und Druckern können wir schon sehr gute Ergebnisse erzielen. Bringen Sie mit, was Ihnen zusagen würde, unsere Mitarbeiter helfen Ihnen bei der Auswahl des optimalen Bildes.

KLEIDUNG

Es muss nicht unbedingt der Sonntagsanzug sein. Sie können auch Kleidung wählen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gerne getragen hat. Wenn Sie ihm noch etwas auf seine letzte Reise mitgeben wollen (Bilder, Briefe, einen Rosenkranz etc.) dann geben Sie das entweder uns, oder sie legen es selbst in den Sarg – wobei wir Sie natürlich begleiten und in unseren Räumlichkeiten in der Crypta Concordia für das entsprechende Ambiente sorgen.

BEERDIGUNG

Heutzutage ist es nicht mehr notwendig, eine Bestattung binnen 48 Stunden durchzuführen. Eine Beerdigung bedarf einiges an Planung und die Zeit sollte man sich unbedingt nehmen. Welche Vorlaufzeit sinnvoll ist, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Man sollte aber zumindest 3-4 Werktage einplanen, vor allem, wenn ein Zeitungsinserat geschaltet werden soll, oder Angehörige eine längere Anreise haben.

BEHÖRDENWEGE

Wir beantragen für Sie beim zuständigen Standesamt die Sterbeurkunde und verständigen Sie, sobald diese bei uns eingetroffen ist. Der zuständige Notar und die Sozialversicherung erhalten die Sterbeurkunde in elektronischer Form. Mit der Sterbeurkunde müssen auch alle Berechtigungen und Verpflichtungen, die auf den Namen des/der Verstorbenen lauten, gekündigt bzw. geändert werden. Hierunter fallen z.B.:
  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abänderung von Bauspar- und Versicherungsverträgen
  • Abmeldung oder Ummeldung des Gas- und Strombezuges
  • Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
  • Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Rücklegung oder Änderung be­stehender Gewerbeberechtigungen
Urkunden, Ausweise und der Führerschein müssen in der Regel nicht zurückgegeben werden. Die zur Besorgung und Verwaltung der Verlassenschaft bestimmte Person muss die zuständige Behörde allerdings vom Todesfall informieren, wenn auf den Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder ein Anhänger zugelassen war. Vergessen Sie auch bitte nicht die Bank, bei der der Verstorbene seine Konten hatte.

VERLASSENSCHAFT

Der für die Verlassenschaftsabwicklung zuständige Notar meldet sich bei den Angehörigen von selbst. Dies kann jedoch einige Wochen dauern. Wichtig ist, dass bis dahin alles, was an finanziellem oder materiellem Nachlass des Verstorbenen vorhanden ist, nicht angerührt werden darf. Wenn es diesbezüglich Unsicherheiten oder Fragen gibt, helfen wir Ihnen gerne weiter.